Das Wichtigste in Kürze
- Banken prüfen nach dem Geldwäschegesetz Identität, Rechtsform und wirtschaftlich Berechtigte, nicht die Geschäftsidee.
- Die Geschäftsanschrift muss zustellfähig sein. Ein Postfach genügt nicht, eine angemietete Büroadresse in der Regel schon.
- Kapitalgesellschaften brauchen den Handelsregisterauszug; vor der Eintragung geht nur ein Konto für die Einzahlung des Stammkapitals.
- Die häufigste Ursache für Verzögerungen sind unvollständige Unterlagen, nicht fehlende Kreditwürdigkeit.
Warum Banken so genau hinsehen
Bei einem Geschäftskonto prüft die Bank nicht, ob ein Vorhaben wirtschaftlich trägt. Sie erfüllt eine Pflicht: Das Geldwäschegesetz verlangt, die Vertragspartnerin zu identifizieren, die Rechtsform zu belegen und die wirtschaftlich Berechtigten festzustellen. Deshalb wirken die Fragen bürokratisch, und deshalb sind Nachfragen selten Verhandlungssache.
Für die Vorbereitung heißt das: Wer alle Dokumente vollständig und in aktueller Fassung beibringt, ist meist in wenigen Tagen fertig. Wer nachliefern muss, verliert leicht zwei Wochen. Für den Vergleich der Anbieter selbst gilt dieselbe Systematik wie bei privaten Konten. Unsere Banken-Bewertung zeigt, welche Institute im Geschäftskunden-Segment überhaupt aktiv sind.
Welche Unterlagen je Rechtsform gefragt sind
| Rechtsform | Kernunterlagen | Nachweis der Adresse |
|---|---|---|
| Freiberufler | Ausweis, Steuernummer, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung | Meldeanschrift oder Mietvertrag der Praxis |
| Einzelunternehmen | Ausweis, Gewerbeanmeldung | Anschrift laut Gewerbeanmeldung |
| GbR | Ausweise aller Gesellschafter, Gesellschaftsvertrag (falls schriftlich) | Anschrift der Gesellschaft |
| UG / GmbH | Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste, Ausweise der Geschäftsführung | Geschäftsanschrift wie im Handelsregister eingetragen |
Bei Gesellschaften kommt die Angabe der wirtschaftlich Berechtigten hinzu, also aller Personen mit mehr als 25 Prozent der Anteile oder Stimmrechte. Weicht die Gesellschafterliste vom Transparenzregister ab, folgt fast immer eine Rückfrage.
Die Geschäftsadresse: was Banken akzeptieren
Verlangt wird eine Geschäftsanschrift, an der Post tatsächlich zugestellt und angenommen wird. Dieselbe Anforderung gilt auch für das Impressum und den Handelsregistereintrag. Ein Postfach erfüllt sie nicht. Die Privatwohnung erfüllt sie, veröffentlicht aber den Wohnort in Register und Impressum.
Deshalb greifen viele Gründerinnen zu einer angemieteten Adresse. Ein Virtual Office Stuttgart etwa liefert genau das, was die Bank sehen will: einen Nutzungsvertrag über eine feste Anschrift in der Innenstadt, geregelte Postannahme und einen Ansprechpartner vor Ort, und das ohne die Fixkosten eines eigenen Büros. Den Ausschlag gibt der Vertrag hinter der Adresszeile: Ohne ihn fehlt der Nachweis, und ohne Postannahme fehlt die Zustellfähigkeit.
Zwei Punkte lohnen die Nachfrage vor dem Antrag: Erstens akzeptieren einzelne Institute keine reinen Briefkastenkonstruktionen ohne weitere Verbindung zum Standort. Zweitens muss die Adresse überall identisch sein: in Handelsregister, Gewerbeanmeldung, Impressum und Kontoantrag. Abweichungen in einer Zeile lösen dieselbe Prüfschleife aus wie ein fehlendes Dokument.
Was die Konditionen ausmacht
Geschäftskonten sind selten kostenlos. Üblich sind eine Grundgebühr im einstelligen bis mittleren zweistelligen Bereich pro Monat, ein Freikontingent an Buchungen und Postenpreise darüber hinaus. Wer viele Einzelbuchungen hat, zahlt bei einem günstigen Grundpreis mit hohen Postenpreisen am Ende mehr. Relevant sind außerdem die Zahl der Unterkonten, Schnittstellen zur Buchhaltung, Karten für Mitarbeitende und der Dispositionsrahmen.
Beim Zugang gilt für Geschäftskonten dieselbe Sorgfalt wie privat, nur mit höherem Schaden im Fehlerfall: getrennte Geräte für Freigaben, ein sauberes Rechtekonzept bei mehreren Zugriffsberechtigten und ein starkes Zwei-Faktor-Verfahren. Die Verfahren im Detail stehen im Ratgeber zur Online-Banking-Sicherheit.
Typische Fehler bei der Kontoeröffnung
- Antrag vor dem Handelsregistereintrag. Vor der Eintragung ist nur ein Konto zur Einzahlung des Stammkapitals möglich, kein reguläres Geschäftskonto.
- Postfach oder unvollständige Adresse. Ein häufiger Ablehnungsgrund, und einer der am leichtesten vermeidbaren.
- Abweichende Angaben in den Dokumenten. Schreibweise der Firma, Adresszusätze, veraltete Gesellschafterlisten.
- Nur auf die Grundgebühr geschaut. Ohne die eigene Buchungsmenge ist der Preisvergleich wertlos.
- Privat und geschäftlich gemischt. Spätestens die Betriebsprüfung macht daraus Arbeit, die deutlich teurer ist als die Kontogebühr.
Wer die Unterlagen vor dem Antrag zusammenlegt und die Adresse einmal quer über alle Register prüft, hat den größten Teil der üblichen Verzögerungen bereits ausgeräumt.
Häufige Fragen
Ist ein Geschäftskonto Pflicht? +
Für Kapitalgesellschaften wie UG und GmbH praktisch ja, weil das Gesellschaftsvermögen getrennt zu führen ist. Einzelunternehmen und Freiberufler dürfen rechtlich ein Privatkonto nutzen, verstoßen damit aber meist gegen die AGB der Bank und erschweren sich Buchhaltung und Betriebsprüfung.
Akzeptieren Banken eine virtuelle Geschäftsadresse? +
In der Regel ja, sofern ein Nutzungsvertrag vorliegt und Post dort zuverlässig zugestellt und angenommen wird. Einzelne Institute lehnen reine Briefkastenadressen ohne weitere Verbindung zum Standort ab. Es lohnt sich, vor dem Antrag nachzufragen, statt eine Ablehnung zu riskieren.
Wie lange dauert die Eröffnung? +
Bei Einzelunternehmen und Freiberuflern oft ein bis drei Werktage, wenn Video-Ident genutzt wird. Bei Gesellschaften kommt es auf den Handelsregistereintrag und die Zahl der wirtschaftlich Berechtigten an. Hier sind ein bis drei Wochen realistisch.