Das Bankgeheimnis als Grundregel
Aus dem Vertragsverhältnis mit deiner Bank folgt die Pflicht zur Verschwiegenheit: Ohne rechtliche Grundlage oder deine Einwilligung darf die Bank keine kundenbezogenen Daten an Dritte geben. Ergänzt wird das durch die DSGVO, die jede Datenweitergabe an eine Rechtsgrundlage bindet und dir Auskunftsrechte über die gespeicherten Daten gibt.
Die Bankauskunft: was sie enthält - und was nicht
Die klassische Bankauskunft ist in den AGB der Banken geregelt. Sie enthält nur allgemein gehaltene Feststellungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit eines Kunden. Konkrete Zahlen sind tabu:
- Keine Kontostände und keine Umsätze
- Keine Sparguthaben oder Depotwerte
- Keine Angaben zur Höhe von Krediten
Bei Privatkunden gibt die Bank eine Bankauskunft nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung. Bei Firmenkunden und im Handelsregister eingetragenen Kaufleuten gilt das Gegenteil: Auskünfte an andere Banken oder Geschäftspartner mit berechtigtem Interesse sind üblich, solange keine gegenteilige Weisung vorliegt. Als Unternehmer kannst du der Bankauskunft also ausdrücklich widersprechen.
Schufa und Auskunfteien
Daneben melden Banken bestimmte Daten an die Schufa und andere Auskunfteien: Kontoeröffnung, Kreditkarten, Kredite, Bürgschaften und harte Negativmerkmale wie Kündigungen wegen Zahlungsverzugs. Grundlage ist eine Interessenabwägung nach DSGVO, über die du bei Vertragsschluss informiert wirst. Einmal jährlich kannst du bei der Schufa eine kostenlose Datenkopie anfordern und falsche Einträge korrigieren lassen.
Gesetzliche Auskunftspflichten
Gegenüber Behörden gilt das Bankgeheimnis nur eingeschränkt. Finanzämter können bei begründetem Anlass Auskünfte verlangen, Strafverfolgungsbehörden im Ermittlungsverfahren ebenso. Zusätzlich existiert der automatisierte Kontenabruf, bei dem Behörden Kontostammdaten abfragen - Details dazu im Ratgeber Kontoabfrage: was ist erlaubt?
Deine Rechte als Kunde
- DSGVO-Auskunft: kostenlose Übersicht, welche Daten die Bank über dich speichert und an wen sie sie weitergegeben hat.
- Widerspruch: Bankauskünfte über dich als Privatkunde ohne Zustimmung kannst du untersagen, als Firmenkunde ausdrücklich widersprechen.
- Beschwerde: Bei unzulässiger Datenweitergabe helfen Datenschutzbeauftragter der Bank, Landesdatenschutzbehörde und Ombudsmann - wie das geht, zeigt der Ratgeber Ärger mit der Bank.
Wie sorgsam Banken mit Kundendaten und Servicefragen umgehen, fließt auch in unsere Bewertungen ein: Das Banken-Ranking vergleicht die Institute, der Girokonto-Vergleich die Konten.
Häufige Fragen
Darf meine Bank meinen Kontostand weitergeben? +
Nein. Kontostände, Sparguthaben, Depotwerte und Kredithöhen sind auch in einer Bankauskunft tabu. Ausnahmen gelten nur für gesetzliche Auskunftspflichten, etwa gegenüber Finanzamt oder Strafverfolgung.
Erfährt mein Vermieter etwas von meiner Bank? +
Nicht ohne dein Zutun. Für Privatkunden gibt die Bank Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung - üblich ist stattdessen eine Selbstauskunft oder Schufa-Bonitätsauskunft, die du selbst beibringst.
Wie erfahre ich, was meine Bank über mich gespeichert hat? +
Über eine kostenlose DSGVO-Auskunft nach Art. 15. Die Bank muss dir mitteilen, welche Daten sie verarbeitet und an welche Empfänger sie sie weitergegeben hat.