Zwei gesetzliche Wege zum Kontenabruf
Der automatisierte Kontenabruf läuft über zwei getrennte Verfahren:
- § 24c Kreditwesengesetz (KWG): Abruf über die BaFin, vor allem für Strafverfolgungsbehörden, Polizei und Verfassungsschutz - etwa bei Geldwäsche- oder Terrorismusverdacht.
- § 93 Abgabenordnung (AO): Abruf über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Diesen Weg nutzen Finanzämter sowie - auf Ersuchen - Sozialbehörden wie Jobcenter, Sozialämter, BAföG-Ämter und seit 2013 auch Gerichtsvollzieher.
Was bei einer Kontoabfrage übermittelt wird
Abgerufen werden ausschließlich Kontostammdaten, die Banken in einer gesonderten Datei bereithalten müssen:
- Kontonummer/IBAN und Depotnummern
- Tag der Eröffnung und Auflösung des Kontos
- Name und Geburtsdatum des Inhabers
- Namen von Verfügungsberechtigten und wirtschaftlich Berechtigten
Nicht übermittelt werden Kontostände, Umsätze oder Depotwerte. Die Behörde erfährt also nur, dass ein Konto existiert - nicht, was darauf passiert. Will das Finanzamt anschließend Kontostände oder Umsätze wissen, muss es sich mit einem begründeten Auskunftsersuchen direkt an die Bank wenden; die Bank ist dann zur Auskunft verpflichtet, du wirst darüber in der Regel informiert.
Wann darf abgefragt werden?
Ein Kontenabruf ist nur zulässig, wenn er im Einzelfall erforderlich ist - zum Beispiel wenn Angaben in der Steuererklärung zweifelhaft sind, ein Antrag auf Sozialleistungen geprüft wird oder ein Schuldner die Vermögensauskunft verweigert. Anlasslose Massenabfragen sind nicht erlaubt. Die abrufende Stelle muss den Abruf dokumentieren, die Bank selbst erfährt vom Abruf nichts.
Deine Rechte: Auskunft verlangen
Du kannst beim BZSt kostenlos Auskunft darüber verlangen, ob und von wem deine Kontostammdaten abgerufen wurden. Grundsätzlich soll die Behörde dich vor einem Abruf informieren oder danach benachrichtigen, sofern das den Ermittlungszweck nicht gefährdet. Auffällige oder unberechtigte Abrufe kannst du datenschutzrechtlich prüfen lassen.
Kontenabruf und Kontowahl
Dem Kontenabruf entgehst du bei keiner deutschen Bank - auch nicht bei Direktbanken oder Neobanken mit deutscher IBAN. Wer mehrere Konten führt, etwa ein Girokonto fürs Gehalt und ein Tagesgeldkonto für die Rücklage, sollte alle Konten in der Steuererklärung sauber angeben. Welche Bank bei Konditionen und Service überzeugt, zeigt unser Banken-Ranking. Was Banken von sich aus über dich weitergeben dürfen, erklärt der Ratgeber Bankauskunft: welche Daten darf die Bank weitergeben?
Häufige Fragen
Sieht das Jobcenter meinen Kontostand? +
Nicht über den Kontenabruf. Übermittelt werden nur Stammdaten wie Existenz, Eröffnungsdatum und Inhaber des Kontos. Kontoauszüge kann das Jobcenter aber im Antragsverfahren direkt von dir anfordern.
Erfahre ich von einer Kontoabfrage? +
Grundsätzlich sollst du informiert werden, sofern das den Zweck der Abfrage nicht gefährdet. Zusätzlich kannst du beim Bundeszentralamt für Steuern Auskunft über erfolgte Abrufe verlangen.
Darf der Gerichtsvollzieher meine Konten abfragen? +
Ja, seit 2013. Voraussetzung ist in der Regel, dass du die Vermögensauskunft verweigert hast oder eine Pfändung erfolglos blieb.