Anzeige Extra Karte: Mastercard ohne Jahresgebühr mit 50–4.000 € Rahmen – jetzt ansehen →
bankscore.de

Basiskonto: das Recht auf ein Girokonto

Wer kein Girokonto hat, ist vom Alltag praktisch ausgeschlossen: keine Gehaltszahlung, keine Mietüberweisung, kein Handyvertrag. Deshalb gilt seit 2016 ein gesetzlicher Anspruch auf ein Basiskonto - für jeden Verbraucher, unabhängig von Einkommen, Schufa oder Wohnsituation.

Von bankscore.de Redaktion · Stand 15. Juli 2026

Ohne Konto ausgegrenzt: warum es das Basiskonto gibt

Vermieter verlangen Überweisungen, Arbeitgeber zahlen unbar, Strom- und Mobilfunkanbieter setzen ein Konto voraus. Wer keines bekam - etwa nach Privatinsolvenz, bei negativer Schufa oder ohne festen Wohnsitz -, war lange faktisch aus der Gesellschaft ausgegrenzt. Das Zahlungskontengesetz (ZKG) hat das im Juni 2016 beendet: Jede Bank, die Girokonten für Privatkunden anbietet, muss auf Antrag ein Basiskonto eröffnen.

Wer hat Anspruch?

  • Jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU - auch Asylsuchende und Geduldete.
  • Menschen ohne festen Wohnsitz; eine Postadresse genügt.
  • Personen mit negativer Schufa, laufender Pfändung oder Insolvenz.

Die Bank darf den Antrag nur in engen Ausnahmen ablehnen, etwa wenn du bereits ein funktionierendes Zahlungskonto in Deutschland hast oder das frühere Konto wegen Straftaten gegen die Bank gekündigt wurde. Die Ablehnung muss schriftlich begründet werden.

Was das Basiskonto kann

Das Basiskonto wird auf Guthabenbasis geführt, ein Dispo ist nicht vorgesehen. Es umfasst alle Grundfunktionen: Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge und eine Zahlungskarte. Die Gebühren müssen angemessen sein - marktübliche Kontoführungsentgelte sind erlaubt, Mondpreise nicht. Der BGH hat überhöhte Basiskonto-Entgelte mehrfach gekippt.

Bei Ablehnung: Verwaltungsverfahren über die BaFin

Lehnt die Bank ab oder reagiert sie nicht binnen zehn Geschäftstagen, kannst du bei der BaFin ein kostenloses Verwaltungsverfahren beantragen. Die BaFin prüft den Fall und kann die Bank per Bescheid verpflichten, das Konto zu eröffnen. Daneben stehen Ombudsmann und Klageweg offen.

P-Konto: Schutz bei Pfändung

Wird dein Konto gepfändet, kannst du jedes Girokonto - auch das Basiskonto - in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen. Der Grundfreibetrag von derzeit rund 1.560 Euro pro Monat bleibt dann pfändungsfrei; mit Bescheinigung (etwa bei Unterhaltspflichten) erhöht sich der Schutz. Die Umwandlung ist kostenlos und muss binnen vier Geschäftstagen erfolgen.

Welche Bank für den Neustart?

Ein Basiskonto kannst du bei jeder kontoführenden Bank beantragen - auch bei Direktbanken. Wer wieder auf eigenen Füßen steht, kommt oft günstiger mit einem regulären kostenlosen Girokonto weg. Wie die Kontoeröffnung Schritt für Schritt abläuft, zeigt der Ratgeber Konto eröffnen, und welche Bank insgesamt passt, unser Banken-Ranking und der Girokonto-Vergleich.

Häufige Fragen

Bekomme ich ein Basiskonto trotz negativer Schufa? +

Ja. Die Schufa spielt beim Basiskonto keine Rolle, da es auf Guthabenbasis geführt wird. Die Bank darf wegen negativer Bonität nicht ablehnen.

Was kostet ein Basiskonto? +

Die Bank darf ein angemessenes, marktübliches Entgelt verlangen. Je nach Institut liegen die Kosten meist zwischen 0 und rund 10 Euro im Monat - überhöhte Gebühren sind unzulässig.

Was tun, wenn die Bank das Basiskonto verweigert? +

Schriftliche Begründung verlangen und bei der BaFin ein kostenloses Verwaltungsverfahren beantragen. Die BaFin kann die Bank zur Kontoeröffnung verpflichten.