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Girokonto und Steuern: was muss man beachten?

Das Girokonto taucht an mehr Stellen in der Steuererklärung auf, als viele denken: Kontoführungsgebühren lassen sich absetzen, Guthabenzinsen sind steuerpflichtig und Selbstständige sollten Privates und Geschäftliches sauber trennen. Die wichtigsten Regeln im Überblick.

Von bankscore.de Redaktion · Stand 15. Juli 2026

Kontoführungsgebühren absetzen

Kosten fürs Gehaltskonto zählen zu den Werbungskosten, soweit das Konto beruflich genutzt wird. Die Finanzämter akzeptieren ohne Einzelnachweis pauschal 16 Euro pro Jahr. Wer höhere tatsächliche Kosten geltend machen will, muss den beruflichen Nutzungsanteil belegen - das lohnt selten. Einfacher ist es, die Gebühren gleich zu vermeiden: Ein kostenloses Girokonto macht den Punkt überflüssig.

Zinsen auf dem Girokonto sind Kapitalerträge

Zahlt deine Bank Guthabenzinsen - auf dem Girokonto selten, auf dem Tagesgeldkonto die Regel -, unterliegen diese der Abgeltungsteuer: 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Steuerfrei bleiben Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung).

  • Freistellungsauftrag bei der Bank einrichten, sonst führt sie Steuer ab dem ersten Euro ab.
  • Mehrere Banken? Den Pauschbetrag sinnvoll aufteilen.
  • Zu viel gezahlte Abgeltungsteuer holst du dir über die Anlage KAP der Steuererklärung zurück.

Ausländische Konten: Zinsen selbst erklären

Banken ohne deutschen Sitz - etwa bei Tagesgeld über Zinsplattformen - führen keine deutsche Abgeltungsteuer ab. Diese Zinsen musst du selbst in der Anlage KAP angeben. Dank automatischem Informationsaustausch erfährt das Finanzamt ohnehin davon; wer nicht erklärt, riskiert ein Steuerstrafverfahren.

Selbstständige: Geschäftskonto trennen

Für Selbstständige und Gewerbetreibende gilt: privates und geschäftliches Konto strikt trennen. Das erleichtert die Gewinnermittlung, die Umsatzsteuervoranmeldung und jede Betriebsprüfung - viele Banken schließen gewerbliche Nutzung von Privatkonten sogar in den AGB aus. Die Kosten des Geschäftskontos sind in voller Höhe Betriebsausgaben. Kontoauszüge gehören zu den Buchführungsunterlagen und sind entsprechend aufzubewahren.

Kontowahl mit Steuerblick

Steuerlich relevant sind am Ende zwei Dinge: möglichst keine Gebühren und sauber dokumentierte Erträge. Konten ohne Grundgebühr findest du im Girokonto-Vergleich, die besten Zinskonten im Tagesgeld-Vergleich - und welche Bank insgesamt überzeugt, zeigt das Banken-Ranking.

Häufige Fragen

Kann ich Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen? +

Ja, als Werbungskosten. Ohne Nachweis erkennen Finanzämter pauschal 16 Euro pro Jahr an; höhere Beträge nur mit Beleg des beruflichen Anteils.

Muss ich Zinsen vom Girokonto versteuern? +

Ja, Guthabenzinsen sind Kapitalerträge und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Bis 1.000 Euro pro Jahr (Sparer-Pauschbetrag) bleiben sie mit Freistellungsauftrag steuerfrei.

Brauche ich als Selbstständiger ein separates Geschäftskonto? +

Gesetzlich vorgeschrieben ist es nur für Kapitalgesellschaften, praktisch aber dringend zu empfehlen: Es vereinfacht Buchhaltung und Betriebsprüfung, und viele Banken untersagen gewerbliche Nutzung von Privatkonten.