Onlinebanking: Was heißt Zwei-Faktor-Authentifizierung?
Von September 2019 an müssen Online-Kunden zwei von drei Sicherheitskriterien nutzen, um ihr Bankgeschäft durchführen zu können.
Es handelt sich um den Identitätsnachweis eines Nutzers – um das Onlinebanking sicherer durchführen zu können. Deshalb kombiniert man zwei unterschiedlich unabhängige Komponenten (Faktoren). Ein Beispiel aus dem Alltag: Wenn man Geld am Geldautomaten abhebt, benutzt man die Bankkarte plus PIN, also zwei Faktoren. Die Zwei-Faktor-Authentisierung ist nur dann erfolgreich, wenn beide festgelegten Merkmale zusammen eingesetzt werden und korrekt sind.
Zwei von drei untenstehende Faktoren müssen in Zukunft kombiniert werden:
Wissen
Das erste Merkmal lautet “Wissen”. Einen Faktor, den nur der Nutzer kennt – zum Beispiel ein Passwort oder eine PIN.
Besitz
Das zweite Merkmal lautet “Besitz”. Einen Faktor, den nur der Nutzer besitzt – zum Beispiel ein Smartphone oder einen TAN-Generator.
Biometrische Merkmale
Die dritte Besonderheit bedeutet “biometrische Merkmale”. Damit ist einer Teil des Nutzers gemeint, – zum Beispiel einen Fingerabdruck oder die Iris eines Auges.
Quelle:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/onlinebanking-neues-verfahren-101.html
Mittwoch, 14. August 2019. Von Oliver Feldforth und Sandra Scheuring, HR
[Dienstag 20. August 2019, 18:07]