Kündigungsklausel: Rückschlag für Bausparkassen
Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine entsprechende Vertragsklausel der Bausparkasse Badenia unwirksam ist, weil sie die Bausparer unangemessen benachteilige (Aktenzeichen 10 O 509/16). Im aktuellen Fall der Badenia hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geklagt.
Das Urteil hat eine große Reichweite, denn nicht nur Badenia, sondern auch weitere Bausparkassen haben gehofft, bestimmte Bausparverträge 15 Jahre nach Abschluss kündigen zu können, beispielsweise die Landesbausparkasse Südwest. Zudem hat der Verband der Privaten Bausparkassen diese Kündigungsklausel in seine Musterbedingungen aufgenommen.
Wie können Betroffene sich wehren?
Musterbrief: http://www.verbraucherzentrale-bawue.de/bausparkassen
Quelle:
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/sparen-und-geld-anlegen/nach-urteil-aus-karlsruhe-rueckschlag-fuer-bausparkassen-15179243.html
Freitag 1. September 2017. Von Markus Frühauf
[Dienstag 05. September 2017, 17:54]