Keine Gebühren mehr für Bauspar-Darlehenskonto
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen die Kosten für die Führung und Verwaltung von Bausparkonten nicht mehr Kunden berechnet werden. Denn die Überwachung der Konten liege überwiegend im Interesse des Kreditgebers. Damit setzte sich die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit ihrer Klage gegen die Badenia Bausparkasse in letzter Instanz durch.
Gebühren zurückfordern
Viele Bausparer können nun Kontoführungsgebühren für ihren Bausparvertrag zurückfordern. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW können Gebühren, die seit 2014 gezahlt worden sind, zurückverlangt werden.
Einen entsprechenden Musterbrief finden Sie auf der Webseite der Stiftung Warentest:
https://www.test.de/Bausparen-Keine-Kontogebuehr-fuer-Bauspardarlehen-5178320-0/
Quellen:
https://www.test.de/Bausparen-Keine-Kontogebuehr-fuer-Bauspardarlehen-5178320-0/
Dienstag 9. Mai, 2017
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bauspar-darlehen-101.html
Dienstag 9. Mai, 2017
[Mittwoch 10. Mai 2017, 13:33]