Gebühr für die Berechnung der Kreditrückzahlung nicht erlaubt
Die Münchener Hypothekenbank und Kreisparkasse Steinfurt erhoben Pauschalen von 125 Euro und 200 Euro für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Dagegen hat die Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) erfolgreich geklagt. Die Landgerichte München und Dortmund erklärten nun entsprechende Preisklauseln der Banken für unwirksam.
Nach Auffassung der Verbraucherschützer berechnen die Geldinstitute die Vorfälligkeitsentschädigung ausschließlich im eigenen Interesse. Das ist somit keine Kundenleistung, die die Bank extra in Rechnung stellen darf.
Urteil des LG Dortmund vom 23.01.2018, Az. 25 O 311/17 (Kreissparkasse Steinfurt) – nicht rechtskräftig
Urteil des LG München I vom 16.05.2018, Az. 35 O 13599/17 (Münchener Hypothekenbank) – nicht rechtskräftig
Quelle:
https://www.vzbv.de/pressemitteilung/gebuehr-fuer-vorzeitige-kreditrueckzahlung-unzulaessig
Donnerstag 28. Juni 2018
[Dienstag 03. Juli 2018, 16:41]