Commerzbank: Kunden können Gebühren zurückverlangen
Kunden können zu Unrecht erhobene Bankgebühren der Commerzbank zurückfordern.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist gerichtlich gegen mehrere pauschale Entgelte im Preisverzeichnis der Commerzbank vorgegangen und hat gewonnen. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig.
Unrechtsmäßig sind beispielsweise:
- ein Berechnungsentgelt von 300 Euro für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung und Nichtabnahmeentschädigung (mittlerweile etwa 75 Euro).
- ein pauschales Reklamationsentgelt von 25 Euro für die Nachforschung einer vom Verbraucher als fehlerhaft reklamierten Überweisung.
- 1,94 Euro für das Zusenden eines Kontoauszugs, wenn dieser nicht binnen 24 Geschäftstagen vom Kunden am Automaten oder im Internet abgerufen wurde.
http://www.vz-bawue.de/musterbriefe-finanzen-versicherung
Quelle: www.handelsblatt.com Donnerstag 20. März, 2014
[Dienstag 25. März 2014, 16:57]